← Deutschland

Bekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s A

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Anwendung bestimmter Paragraphen des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt hat. Dies bedeutet, dass diese Paragraphen nun angewendet werden dürfen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
EnWG2005§28r§28sAnwBek2024-06-26BGBl. I2024, Nr. 216aBekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 27.6.2024 +++) EnWG2005§28r§28sAnwBek(XXXX)Nach § 28r Absatz 10 und § 28s Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 161) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 21. Juni 2024 die beihilferechtliche Genehmigung zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erteilt hat und die genannten Vorschriften jeweils nach Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nach Maßgabe dieser Genehmigung anzuwenden sind. EnWG2005§28r§28sAnwBekSchlussformelBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.