Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin besteht.
Was es regelt
- Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
- Die Gültigkeit einer bereits am 25. März 2020 festgestellten epidemischen Lage.
Wen es betrifft
- Den Deutschen Bundestag, der die Feststellung getroffen hat.
- Die Bundesrepublik Deutschland, für die die epidemische Lage festgestellt wurde.
Eckpunkte
- Der Deutsche Bundestag hat diesen Beschluss in seiner 238. Sitzung am 25. August 2021 gefasst.
- Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde ursprünglich am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 festgestellt.
- Das Fortbestehen dieser Lage wurde bereits am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 festgestellt.
- Die Feststellung bezieht sich auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
📄 Gesetzestext
BTEpiFortbestBek 2021-082021-08-31BGBl I2021, 4072Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (+++ Textnachweis ab: 3.9.2021 +++)
BTEpiFortbestBek 2021-08(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner 238. Sitzung am 25. August 2021 den Antrag auf Drucksache 19/32091 angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst (Plenarprotokoll 19/238, S. 31076 (C)):
Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am 25. März 2020 mit Wirkung zum 28. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am 18. November 2020, am 4. März 2021 und am 11. Juni 2021 festgestellt hat, weiter fortbesteht.
BTEpiFortbestBek 2021-08SchlussformelBundesministerium für Gesundheit
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.