Dieses Gesetz regelt die Übernahme von Grundsätzen für Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Es legt fest, wie mit Fällen umgegangen wird, die die Immunität dieser Mitglieder betreffen.
BTGO1980Anl6Bek 19911991-03-06BGBl I1991, 721Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab: 26.3.1991 +++) BTGO1980Anl6Bek 1991(XXXX)Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am
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