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Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öff

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland zu, der die jüdische Militärseelsorge regelt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

Gesetz über die jüdische MilitärseelsorgeGesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen

(+++ Textnachweis ab: 17.7.2020 +++)

(+++ Text des Vertrages siehe: JüdMilSeelsVtr +++)

EingangsformelDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1(1) Dem in Berlin am 20.

Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

(2)Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Änderungen des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.