← Deutschland

Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt Begleitbestimmungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

KontrGerätBeglGKontrGerätBeglG2004-05-15BGBl I2004, 954KontrollgerätebegleitgesetzGesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten (+++ Textnachweis ab:

  1. 5.2004 +++) KontrGerätBeglGEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: KontrGerätBeglG(XXXX) Art 1 u. 2 KontrGerätBeglGArt 3ÜbergangsvorschriftSolange die §§ 8 bis 11 der Fahrpersonalverordnung vom
  2. August 1969 (BGBl. I S. 1307, 1791), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom
  3. August 1998 (BGBl. I S. 2307) geändert worden ist, nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht geändert werden, ist auf diese Bußgeldvorschriften § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 2 des Fahrpersonalgesetzes in der bis zum
  4. Mai 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. KontrGerätBeglGArt 4InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.