Diese Verordnung regelt die Gebühren und Auslagen, die im Verfahren zur Genehmigung der Auswandererberatung erhoben werden.
AuswGebVAuswGebV2013-03-22BGBl I2013, 598AuswandererberatungsgebührenverordnungVerordnung über die im Auswandererberatungsgenehmigungsverfahren zu erhebenden Gebühren und Auslagen (+++ Textnachweis ab: 29.3.2013 +++) AuswGebVEingangsformelAuf Grund des § 3a Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Auswandererschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: AuswGebV§ 1Gebührenerhebung
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