Diese Bekanntmachung regelt, dass bestimmte Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen des Internationalen Olivenölrats nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
IOOCBek1985-08-27BGBl I1985, 1896Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 11. 9.1985 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
Anlage(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnung und Kennzeichen,Fundstelle: BGBl. I 1985, 1897)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.