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Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das J

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung und die Zahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BSG 2003BSG 20032002-12-23BGBl I2002, 4637, 4641Beitragssatzgesetz 2003Gesetz zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2003 (+++ Textnachweis ab: 1. 1.2003 +++) Das G wurde als Art. 8 d. G 860-5/10 v. 23.12.2002 I 4637 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 3 dieses G mWv 1.1.2003 in Kraft getreten. BSG 2003§ 1Beitragssätze in der RentenversicherungDer Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent. BSG 2003§ 2Zahlungen für KindererziehungszeitenZur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.