Bekanntmachung zu dem Gesetz vom 29. November 1967 über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnbe
Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status eines Teilstücks der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße und die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse. Es legt fest, wann ein bestimmter Abschnitt des Main-Donau-Kanals für den allgemeinen Verkehr freigegeben wird.
Was es regelt
- Den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg.
- Die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse.
- Den Zeitpunkt der Freigabe eines Teilstücks des Main-Donau-Kanals für den allgemeinen Verkehr.
Wen es betrifft
- Nutzer der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße.
- Personen oder Institutionen, die von den Eigentumsverhältnissen entlang dieser Wasserstraße betroffen sind.
Eckpunkte
- Die Bekanntmachung bezieht sich auf das Gesetz vom 29. November 1967.
- Ein Teilstück des Main-Donau-Kanals, von Kanalkilometer 32,00 bis Kanalkilometer 48,00, dient ab dem 30. Oktober 1970 dem allgemeinen Verkehr.
- Dieses Teilstück erstreckt sich von der Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen bis zum Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn.
Gesetzestext
Gesetzestext
RheinMainDonSchStrGBek 1970-10-231970-10-23BGBl I1970, 1500Bekanntmachung zu dem Gesetz vom
- November 1967 über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (+++ Textnachweis ab: 5.11.1970 +++) RheinMainDonSchStrGBek 1970-10-23(XXXX)Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom
- November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von der Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen (Kanalkilometer 32,00) bis zum Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) vom
- Oktober 1970 an dem allgemeinen Verkehr dient.Der Bundesminister für Verkehr