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Bekanntmachung zu dem Gesetz vom 29. November 1967 über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnbe

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status eines Teilstücks der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße und die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse. Es legt fest, wann ein bestimmter Abschnitt des Main-Donau-Kanals für den allgemeinen Verkehr freigegeben wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RheinMainDonSchStrGBek 1970-10-231970-10-23BGBl I1970, 1500Bekanntmachung zu dem Gesetz vom 29. November 1967 über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (+++ Textnachweis ab: 5.11.1970 +++) RheinMainDonSchStrGBek 1970-10-23(XXXX)Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von der Einmündung des Stillwasserkanals in die kanalisierte Regnitz bei Hausen (Kanalkilometer 32,00) bis zum Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) vom 30. Oktober 1970 an dem allgemeinen Verkehr dient.Der Bundesminister für Verkehr

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.