Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe neuer Pfennigmünzen, die anstelle der Aufschrift „Bank deutscher Länder“ die Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“ tragen. Sie stellt klar, dass diese neuen Münzen sowie die alten Münzen weiterhin gültige Zahlungsmittel sind.
Was es regelt
- Die Ausgabe von Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950.
- Die Änderung der Umschrift auf diesen Münzen von „BANK DEUTSCHER LÄNDER“ zu „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“.
- Die Gültigkeit sowohl der neuen als auch der alten Münzen als Zahlungsmittel.
Wen es betrifft
- Personen, die Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig verwenden.
- Alle, die am Zahlungsverkehr teilnehmen.
Eckpunkte
- Neue Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig werden mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt.
- Die neuen Münzen tragen die Umschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“.
- Die neuen Münzen unterscheiden sich ansonsten nicht von den bisherigen Münzen mit der Umschrift „BANK DEUTSCHER LÄNDER“.
- Sowohl die Münzen mit der Umschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ als auch die Münzen mit der Umschrift „BANK DEUTSCHER LÄNDER“ sind gültige Zahlungsmittel.
📄 Gesetzestext
MünzUmschriftBek1950-05-06BAnz1950, Nr 88Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und
50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift
"Bundesrepublik Deutschland" tragen
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
MünzUmschriftBek(XXXX)(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen.
(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER".
(3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.Bank deutscher Länder
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.