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Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "B

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe neuer Pfennigmünzen, die anstelle der Aufschrift „Bank deutscher Länder“ die Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“ tragen. Sie stellt klar, dass diese neuen Münzen sowie die alten Münzen weiterhin gültige Zahlungsmittel sind.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
MünzUmschriftBek1950-05-06BAnz1950, Nr 88Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) MünzUmschriftBek(XXXX)(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen. (2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER". (3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.Bank deutscher Länder

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.