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Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit

Kurz gesagt

Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen zwischen Deutschland und Österreich über Soziale Sicherheit zu. Es regelt das Inkrafttreten dieses Abkommens und des Gesetzes selbst.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

SozSichAbkAUT1995G1998-03-30BGBl II1998, 312Gesetz zu dem Abkommen vom

  1. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit (+++ Textnachweis ab:
  2. 4.1998 +++) SozSichAbkAUT1995GEingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: SozSichAbkAUT1995GArt 1Dem in Wien am
  3. Oktober 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. SozSichAbkAUT1995GArt 2- SozSichAbkAUT1995GArt 3

(1)Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines Artikels 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.
(2)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.