Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Übertragung bestimmter Aufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an das Bundesverwaltungsamt. Es geht dabei um die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten und damit verbundene Datenverarbeitung.
Was es regelt
- Die Übertragung der Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten.
- Die Durchführung oder Bearbeitung von Widerspruchsverfahren in Beihilfeangelegenheiten.
- Die Durchführung von Klageverfahren in Beihilfeangelegenheiten.
- Die damit verbundene automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten.
Wen es betrifft
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
- Das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Eckpunkte
- Die Übertragung erfolgte gemäß § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Die Übertragung erfolgte mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.
- Das Bundesverwaltungsamt übernimmt die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten.
- Dazu gehört auch die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten.
📄 Gesetzestext
BImAZustBek 20242024-01-23BGBl I2024, Nr. 31Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (+++ Textnachweis ab: 5.2.2024 +++)
BImAZustBek 2024(XXXX)Nach § 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235), der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2507) geändert worden ist, wird bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten einschließlich der Durchführung oder Bearbeitung der Widerspruchs- und der Durchführung von Klageverfahren sowie die damit verbundene automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten auf das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen hat.
BImAZustBek 2024SchlussformelBundesanstalt für Immobilienaufgaben
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.