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Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes und tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

KOVAnpG

  1. AnpG-KOV1978-08-10BGBl I1978, 1217Zehntes Anpassungsgesetz-KOVZehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (+++ Textnachweis ab:
  2. 1.1979 +++) KOVAnpG 10(XXXX) Art 1 bis 5 KOVAnpG 10Art 6Übergangsvorschrift

(1)Die am 31. Dezember 1978 bindend zuerkannten Elternrenten bleiben unberührt.
(2)Abweichend von § 30 Abs. 4 Satz 2 und 4 bis 7 des Bundesversorgungsgesetzes ist der Betrag des Vergleichseinkommens für die Jahre 1980 und 1981 dadurch zu ermitteln, daß der jeweils im Vorjahr maßgebende Betrag des Vergleichseinkommens um 4 vom Hundert erhöht und auf volle Deutsche Mark nach oben abgerundet wird. KOVAnpG 10Art 7Berlin-KlauselDieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. KOVAnpG 10Art 8InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1979 in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.