Dieser Erlass genehmigt die Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, insbesondere die Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002".
OrdenErl 82002-09-22BGBl I2002, 3748Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (+++ Textnachweis ab: 1.10.2002 +++) OrdenErl 8EingangsformelAuf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ordne ich an: OrdenErl 8Art 1Ich genehmige den in der Anlage wiedergegebenen Gemeinsamen Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002". OrdenErl 8Art 2Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. OrdenErl 8SchlussformelDer Bundespräsident OrdenErl 8AnlageGemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002"Text siehe: FluthilfeMedErl
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.