← Deutschland

Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes

Kurz gesagt

Diese Anordnung bestimmt, welche Behörde für bestimmte Aufgaben im Bereich des Berufsbildungsgesetzes zuständig ist. Sie legt fest, dass das Bundesverwaltungsamt diese Rolle für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie übernimmt.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BBiG§84AnO 141986-08-28BGBl I1986, 1489Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes (+++ Textnachweis Geltung ab: 6.9.1986 +++) BBiG§84AnO 14I.Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 12. März 1971 (BGBl. I S. 185) geändert worden ist, sowie des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 200-2, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern das Bundesverwaltungsamt zur zuständigen Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. BBiG§84AnO 14II.Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. BBiG§84AnO 14SchlußformelDer Bundesminister für Forschung und Technologie

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.