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Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass die Europäische Kommission eine Änderung des Strategieplans für Deutschland genehmigt hat.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

GAPKondG§27Abs4S2Bek2024-12-02BGBl. I2024, Nr. 389Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (+++ Textnachweis ab: 5.12.2024 +++) GAPKondG§27Abs4S2Bek(XXXX)Nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vom

  1. Juli 2021 (BGBl. I S. 2996; 2022 I S. 2262), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
  2. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 356) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierdurch bekannt, dass die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung der Änderung des am
  3. November 2022 genehmigten, durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu finanzierenden Strategieplans für Deutschland am
  4. Oktober 2024 bekanntgegeben hat.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.