Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass die Europäische Kommission eine Änderung des Strategieplans für Deutschland genehmigt hat.
Was es regelt
- Die Bekanntmachung einer Genehmigung.
- Die Änderung des Strategieplans für Deutschland.
- Die Finanzierung durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Wen es betrifft
- Die Bundesrepublik Deutschland.
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Eckpunkte
- Die Bekanntmachung erfolgt nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes.
- Die Europäische Kommission hat den Durchführungsbeschluss am 22. Oktober 2024 bekanntgegeben.
- Der ursprüngliche Strategieplan wurde am 21. November 2022 genehmigt.
Gesetzestext
GAPKondG§27Abs4S2Bek2024-12-02BGBl. I2024, Nr. 389Bekanntmachung nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (+++ Textnachweis ab: 5.12.2024 +++) GAPKondG§27Abs4S2Bek(XXXX)Nach § 27 Absatz 4 Satz 2 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vom
- Juli 2021 (BGBl. I S. 2996; 2022 I S. 2262), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 356) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hierdurch bekannt, dass die Europäische Kommission der Bundesrepublik Deutschland den Durchführungsbeschluss mit der Genehmigung der Änderung des am
- November 2022 genehmigten, durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes zu finanzierenden Strategieplans für Deutschland am
- Oktober 2024 bekanntgegeben hat.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.