← Deutschland

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz

Kurz gesagt

Diese Verordnung überträgt die Befugnis zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

SeefischGBußgÜbertrVSeefischGBußgÜbertrV2021-09-29BGBl I2021, 4621Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Bußgeldverordnung nach dem Seefischereigesetz (+++ Textnachweis ab: 12.10.2021 +++) SeefischGBußgÜbertrVEingangsformelAuf Grund des § 18 Absatz 6 des Seefischereigesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b des Gesetzes vom

  1. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3188) geändert worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 1 des Gesetzes vom
  2. Mai 2021 (BGBl. I S. 1170), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: SeefischGBußgÜbertrV§ 1Übertragung der VerordnungsermächtigungDie in § 18 Absatz 6 Satz 1 des Seefischereigesetzes enthaltene Ermächtigung wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übertragen. SeefischGBußgÜbertrV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.