Diese Verordnung legt den Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2026 fest.
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2026 +++)
EingangsformelDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 26 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2026 beträgt 4,9 Prozent.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 vom
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.