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Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert über die Einführung einer neuen Verordnung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

PatG§16aAbs1Bek 961996-09-11BGBl I1996, 1495Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes (+++ Textnachweis ab: 9.10.1996 +++) PatG§16aAbs1Bek 96(XXXX)Auf Grund des § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom
  2. März 1993 (BGBl. I S. 366) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht, daß das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 vom
  3. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel erlassen haben. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom
  4. August 1996 erfolgt. Die Verordnung tritt am
  5. Februar 1997 in Kraft. Der Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.