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Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert über die Einführung einer neuen Verordnung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.

Was es regelt

  • Die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.
  • Die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung.
  • Das Inkrafttreten dieser Verordnung.

Wen es betrifft

  • Personen und Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten.
  • Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften.

Eckpunkte

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 wurde am 23. Juli 1996 erlassen.
  • Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom 8. August 1996 veröffentlicht.
  • Die Verordnung tritt am 8. Februar 1997 in Kraft.
Gesetzestext
Gesetzestext

PatG§16aAbs1Bek 961996-09-11BGBl I1996, 1495Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes (+++ Textnachweis ab: 9.10.1996 +++) PatG§16aAbs1Bek 96(XXXX)Auf Grund des § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

  1. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom
  2. März 1993 (BGBl. I S. 366) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht, daß das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 vom
  3. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel erlassen haben. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom
  4. August 1996 erfolgt. Die Verordnung tritt am
  5. Februar 1997 in Kraft. Der Bundesminister der Justiz

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.