Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über die Einführung einer neuen Verordnung der Europäischen Gemeinschaften bezüglich eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.
Was es regelt
- Die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel.
- Die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung.
- Das Inkrafttreten dieser Verordnung.
Wen es betrifft
- Personen und Unternehmen, die mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten.
- Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Eckpunkte
- Die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 wurde am 23. Juli 1996 erlassen.
- Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom 8. August 1996 veröffentlicht.
- Die Verordnung tritt am 8. Februar 1997 in Kraft.
Gesetzestext
PatG§16aAbs1Bek 961996-09-11BGBl I1996, 1495Bekanntmachung zu § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes (+++ Textnachweis ab: 9.10.1996 +++) PatG§16aAbs1Bek 96(XXXX)Auf Grund des § 16a Abs. 1 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Gesetze vom
- März 1993 (BGBl. I S. 366) eingefügt worden ist, wird bekanntgemacht, daß das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Verordnung (EG) Nr. 1610/96 vom
- Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel erlassen haben. Die Veröffentlichung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 198/30 vom
- August 1996 erfolgt. Die Verordnung tritt am
- Februar 1997 in Kraft. Der Bundesminister der Justiz
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.