Diese Bekanntmachung legt fest, dass bestimmte Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
COMECONBek 19801980-02-11BGBl I1980, 148Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 22. 2.1980 +++)
Der Bundesminister der Justiz
Fundstelle: BGBl. I 1980, 149)
I 1980, 150)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.