Diese Anordnung bestimmt das Bundesverwaltungsamt als die zuständige Stelle für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
O 131986-04-03BGBl I1986, 387Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 16. 4.1986 +++)
O 13I.Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom
O 13II.Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
O 13SchlußformelDer Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.