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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Kurz gesagt

Diese Anordnung regelt die Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BMLErnAnO 19911991-08-23BGBl I1991, 1926Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (+++ Textnachweis ab:

  1. 9.1991 +++) BMLErnAnO 1991(XXXX)I.Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst von
  2. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom
  3. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) dem Präsidenten des Bundessortenamtesfür seinen Geschäftsbereich. II.Diese Anordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.