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Bekanntmachung über den Dienstsitz der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung

Kurz gesagt

Dieses Gesetz gibt bekannt, dass die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung ihren Dienstsitz von Frankfurt am Main nach Bonn verlegt hat. Es informiert über die neue Adresse und Kontaktdaten.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ZStArbVermSitzBek2001-02-16BGBl I2001, 383Bekanntmachung über den Dienstsitz der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (+++ Textnachweis ab:

  1. 3.2001 +++) ZStArbVermSitzBek(XXXX)Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt gemäß § 9 Nr. 3 des Berlin/Bonn-Gesetzes vom
  2. April 1994 (BGBl. I S. 918), der durch Artikel 1 der Verordnung vom
  3. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundeskanzlers über die Sitzentscheidung der Bundesregierung vom
  4. Juli 1999 (BGBl. I S. 1725) bekannt: Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat mit Wirkung vom
  5. Oktober 1999 ihren Sitz von Frankfurt am Main nach Bonn verlegt. Es gelten folgende Postanschrift, Telefon- und Faxnummern: Zentralstelle für ArbeitsvermittlungVillemombler Straße 7653123 BonnTelefon

(0228)713-0Fax:
(0228)713-1111.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.