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Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2023

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung legt die monatlichen Beiträge für die Alterssicherung der Landwirte für das Kalenderjahr 2023 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ALBeitrBek 20232022-11-17BGBl I2022, 2135Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2023 (+++ Textnachweis ab: 6.12.2022 +++) ALBeitrBek 2023(XXXX)Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 und des § 114 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom

  1. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert und § 114 zuletzt durch Artikel 13 Nummer 9 des Gesetzes vom
  2. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden sind, wird bekannt gemacht: 1.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro.2.Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2023 monatlich 279 Euro. ALBeitrBek 2023SchlussformelBundesministerium für Arbeit und Soziales

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.