Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten eines internationalen Protokolls zur Änderung von Regeln über Konnossemente.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
- Es bezieht sich auf die Änderung des Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.
Wen es betrifft
- Das Großherzogtum Luxemburg, da das Protokoll dort in Kraft getreten ist.
- Den Bundesminister der Justiz als Herausgeber der Bekanntmachung.
Eckpunkte
- Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
- Das Protokoll ist nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft getreten.
- Für das Großherzogtum Luxemburg ist es am 18. Mai 1991 in Kraft getreten.
- Diese Bekanntmachung folgt auf eine frühere Bekanntmachung vom 6. März 1990.
Gesetzestext
Gesetzestext
IntKonnBek 19921992-03-18BGBl I1992, 744Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (+++ Textnachweis ab: 7.4.1992 +++) IntKonnBek 1992(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom
- Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom
- Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
- August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Abs. 2 für das Großherzogtum Luxemburgam
- Mai 1991 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
- März 1990 (BGBl. I S. 439). Der Bundesminister der Justiz