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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten eines internationalen Protokolls zur Änderung von Regeln über Konnossemente.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

IntKonnBek 19921992-03-18BGBl I1992, 744Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (+++ Textnachweis ab: 7.4.1992 +++) IntKonnBek 1992(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom

  1. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom
  2. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  3. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Abs. 2 für das Großherzogtum Luxemburgam
  4. Mai 1991 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  5. März 1990 (BGBl. I S. 439). Der Bundesminister der Justiz

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.