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Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten eines internationalen Protokolls zur Änderung von Regeln über Konnossemente.

Was es regelt

  • Es regelt die Bekanntgabe des Inkrafttretens eines Protokolls.
  • Es bezieht sich auf die Änderung des Internationalen Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente.

Wen es betrifft

  • Das Großherzogtum Luxemburg, da das Protokoll dort in Kraft getreten ist.
  • Den Bundesminister der Justiz als Herausgeber der Bekanntmachung.

Eckpunkte

  • Das Protokoll vom 23. Februar 1968 ändert das Internationale Abkommen vom 25. August 1924.
  • Das Protokoll ist nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft getreten.
  • Für das Großherzogtum Luxemburg ist es am 18. Mai 1991 in Kraft getreten.
  • Diese Bekanntmachung folgt auf eine frühere Bekanntmachung vom 6. März 1990.
Gesetzestext
Gesetzestext

IntKonnBek 19921992-03-18BGBl I1992, 744Bekanntmachung nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (+++ Textnachweis ab: 7.4.1992 +++) IntKonnBek 1992(XXXX)Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom

  1. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom
  2. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom
  3. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Abs. 2 für das Großherzogtum Luxemburgam
  4. Mai 1991 in Kraft getreten ist. Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom
  5. März 1990 (BGBl. I S. 439). Der Bundesminister der Justiz

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.