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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status eines Teilstücks der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße und die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse. Es legt fest, wann ein bestimmter Abschnitt des Main-Donau-Kanals für den allgemeinen Verkehr freigegeben wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RheinMainDonSchStrGBek 1972-081972-08-29BGBl I1972, 1662Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (+++ Textnachweis ab: 6. 9.1972 +++) RheinMainDonSchStrGBek 1972-08(XXXX)Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals von der Lände Fürth (Kanalkilometer 55,50) bis zur Einfahrt in die seitlichen Becken des Hafens Nürnberg (Kanalkilometer 72,40) vom 23. September 1972 an dem allgemeinen Verkehr dient.Der Bundesminister für Verkehr

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.