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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesver

Kurz gesagt

Diese Verordnung überträgt die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

SGB5EÜV2024-02-09BGBl I2024, Nr. 41Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (+++ Textnachweis ab: 16.2.2024 +++) SGB5EÜVEingangsformelAuf Grund des § 370a Absatz 4 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung –, der durch Artikel 1 Nummer 65 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit: SGB5EÜV§ 1Übertragung der VerordnungsermächtigungDie in § 370a Absatz 4 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung übertragen. SGB5EÜV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.