Diese Anordnung bestimmt die zuständige Stelle für bestimmte Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
O 20152015-03-10BGBl I2015, 295Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 14.3.2015 +++)
O 2015EingangsformelNach § 73 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes vom
O 2015§ 1Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.
O 2015§ 2Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.