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Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung regelt die Übertragung bestimmter Befugnisse und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf eine andere Behörde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BImAZustBek2006-07-04BGBl I2006, 1454Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (+++ Textnachweis ab: 13.7.2006 +++) BImAZustBek(XXXX)Nach § 11 Abs. 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235) wird bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen ihre Befugnisse und Zuständigkeiten einschließlich der Entscheidung über Rechtsbehelfe auf den Gebieten der Besoldung, der Beihilfe, der Reise- und Umzugskosten sowie des Trennungsgeldes und die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Oberfinanzdirektion Chemnitz, Service-Center Süd-Ost, übertragen hat. BImAZustBekSchlussformelBundesanstalt für Immobilienaufgaben

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.