Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung regelt die Übertragung bestimmter Befugnisse und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf eine andere Behörde.
Was es regelt
- Die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Die Bereiche Besoldung, Beihilfe, Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld.
- Die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Die Entscheidung über Rechtsbehelfe in den genannten Bereichen.
Wen es betrifft
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Die Oberfinanzdirektion Chemnitz, Service-Center Süd-Ost.
Eckpunkte
- Die Übertragung erfolgte gemäß § 11 Abs. 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004.
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die Übertragung mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen vorgenommen.
- Die Befugnisse und Zuständigkeiten wurden auf die Oberfinanzdirektion Chemnitz, Service-Center Süd-Ost, übertragen.
- Die Übertragung umfasst auch die Entscheidung über Rechtsbehelfe.
📄 Gesetzestext
BImAZustBek2006-07-04BGBl I2006, 1454Bekanntmachung über die Übertragung von Befugnissen und Zuständigkeiten
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(+++ Textnachweis ab: 13.7.2006 +++)
BImAZustBek(XXXX)Nach § 11 Abs. 4 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235) wird bekannt gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen ihre Befugnisse und Zuständigkeiten einschließlich der Entscheidung über Rechtsbehelfe auf den Gebieten der Besoldung, der Beihilfe, der Reise- und Umzugskosten sowie des Trennungsgeldes und die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Oberfinanzdirektion Chemnitz, Service-Center Süd-Ost, übertragen hat.
BImAZustBekSchlussformelBundesanstalt für Immobilienaufgaben
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.