Diese Bekanntmachung regelt die Ausgabe neuer 50-Pfennig-Münzen und stellt deren Gleichwertigkeit mit bereits existierenden Münzen sicher.
Münz50PfBek 19501950-09-14BGBl1950, 694Bekanntmachung über die Ausgabe von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig Überschrift: Im Saarland eingeführt durch § 4 Nr. 1 G v. 29.6.1959 I 402; für Berlin vgl. Bek. v. 5.11.1955 GVBl. S. 966, 967 (+++ Textnachweis Geltung ab:
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