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Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Kurz gesagt

Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Errichtung und Umbenennung von Bundesministerien sowie die Auflösung eines Ministeriums.

Was er regelt

Wen er betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19911991-01-18BGBl I1991, 157Organisationserlaß des Bundeskanzlers Bek. v. 18.1.1991 I 157 BKOrgErl 1991I.Es wird ein Bundesministerium für Gesundheit errichtet. BKOrgErl 1991II.Es wird ein Bundesministerium für Familie und Senioren errichtet. BKOrgErl 1991III.Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit führt künftig die Bezeichnung Bundesministerium für Frauen und Jugend. BKOrgErl 1991IV.Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst. Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen: -auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A; -auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel. BKOrgErl 1991V.Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.