Kurz gesagt
Dieser Organisationserlass des Bundeskanzlers regelt die Errichtung und Umbenennung von Bundesministerien sowie die Auflösung eines Ministeriums.
Was er regelt
- Die Errichtung des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Die Errichtung des Bundesministeriums für Familie und Senioren.
- Die Umbenennung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit.
- Die Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und die Übertragung seiner Mittel.
Wen er betrifft
- Bundesministerien und deren Personal.
- Die Organisation der Bundesverwaltung.
Eckpunkte
- Ein neues Bundesministerium für Gesundheit wird geschaffen.
- Ein neues Bundesministerium für Familie und Senioren wird geschaffen.
- Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit wird in Bundesministerium für Frauen und Jugend umbenannt.
- Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst, wobei seine Mittel auf das Bundesministerium für Familie und Senioren (Unterabteilung Z A) und das Bundesministerium des Innern (alle übrigen Mittel) übertragen werden.
📄 Gesetzestext
BKOrgErl 19911991-01-18BGBl I1991, 157Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Bek. v. 18.1.1991 I 157
BKOrgErl 1991I.Es wird ein Bundesministerium für Gesundheit errichtet.
BKOrgErl 1991II.Es wird ein Bundesministerium für Familie und Senioren errichtet.
BKOrgErl 1991III.Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit führt künftig die Bezeichnung Bundesministerium für Frauen und Jugend.
BKOrgErl 1991IV.Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst. Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen: -auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A; -auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.
BKOrgErl 1991V.Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.
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