← Deutschland

Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die Stimmrechte bestimmter Mitglieder des Vermittlungsausschusses, solange die Bundesratsmitglieder aus den neuen Bundesländern nur beratende Stimme haben.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BTBRGGOÄndErgBek 19901990-11-12BGBl I1990, 2557Bekanntmachung des ergänzenden Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß), den der Bundesrat am 12. Oktober 1990 zustimmend zur Kenntnis genommen hat (+++ Textnachweis ab: 30.11.1990 +++) BTBRGGOÄndErgBek 1990(XXXX)Solange die Mitglieder des Bundesrates aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dem Bundesrat nur mit beratender Stimme angehören, nehmen die für den Deutschen Bundestag entsandten neuen Mitglieder des Vermittlungsausschusses an den Beratungen des Vermittlungsausschusses ebenfalls nur mit beratender Stimme teil. Die Präsidentindes Deutschen Bundestages

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.