Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass ein gemeinsames Prüfzeichen für Edelmetallgegenstände nun auch in der Tschechischen Republik gültig ist.
TRBek 1994-121994-12-13BGBl I1994, 3920Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 28.12.1994 +++)
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
Bundesministerium der Justiz
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