Kurz gesagt
Diese Verordnung legt fest, welche Staaten als sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz gelten. Sie basiert auf dem Asylgesetz und tritt am 2. Februar 2026 in Kraft.
Was sie regelt
- Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten.
- Die Liste der Länder, die als sicher gelten.
- Das Inkrafttreten der Verordnung.
Wen es betrifft
- Personen, die internationalen Schutz in Deutschland suchen.
- Die Bundesregierung, die diese Verordnung erlassen hat.
Eckpunkte
- Die Verordnung tritt am 2. Februar 2026 in Kraft.
- Es werden 10 Staaten als sichere Herkunftsstaaten benannt.
- Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören unter anderem Albanien, Georgien und Senegal.
- Die Grundlage der Verordnung ist § 29b des Asylgesetzes.
Gesetzestext
IntSchSiHerkStBestV2026-01-21BGBl. I2026, Nr. 19Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz (+++ Textnachweis ab: 2.2.2026 +++) IntSchSiHerkStBestVEingangsformelDie Bundesregierung verordnet aufgrund des § 29b des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
- September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
- Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 364) geändert worden ist: IntSchSiHerkStBestV§ 1Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des § 29b des AsylgesetzesSichere Herkunftsstaaten im Sinne des § 29b des Asylgesetzes sind: 1.Albanien2.Bosnien und Herzegowina3.Georgien4.Ghana5.Kosovo6.Moldau, Republik7.Montenegro8.Nordmazedonien9.Senegal10.Serbien. IntSchSiHerkStBestV§ 2InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
- Februar 2026 in Kraft.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.