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Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse. Es legt fest, wann ein bestimmter Abschnitt dieser Wasserstraße für den allgemeinen Verkehr freigegeben wird.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
RheinMainDonSchStrGBek1972-04-18BGBl I1972, 709Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (+++ Textnachweis ab: 28. 4.1972 +++) RheinMainDonSchStrGBek(XXXX)Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals vom Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) bis einschließlich der Lände Fürth (Kanalkilometer 55,50) vom 1. Juni 1972 an dem allgemeinen Verkehr dient.Der Bundesminister für Verkehr

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.