Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung informiert über die Feststellung der Voraussetzungen für die Durchführung des psychologischen Eignungstests für Seelotsen und den Anwendungsbeginn einer bestimmten Vorschrift.
Was es regelt
- Die Feststellung, dass alle sachlichen und räumlichen Voraussetzungen für den psychologischen Eignungstest vorliegen.
- Den Zeitpunkt, ab dem § 3 der Seelotseignungsverordnung anzuwenden ist.
Wen es betrifft
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
- Personen, die von § 3 der Seelotseignungsverordnung betroffen sind (indirekt Seelotsen oder Bewerber).
Eckpunkte
- Alle sachlichen, insbesondere räumlichen Voraussetzungen für den psychologischen Eignungstest liegen seit dem 1. Dezember 2022 vor.
- § 3 der Seelotseignungsverordnung ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.
Gesetzestext
SeeLotsEigV§11Bek2022-11-21BGBl I2022, 2097Bekanntmachung nach § 11 der Seelotseignungsverordnung (+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++) SeeLotsEigV§11Bek(XXXX)Auf Grund des § 11 Absatz 1 Satz 3 der Seelotseignungsverordnung vom
- Mai 2022 (BGBl. I S. 777) gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt: 1.Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat festgestellt, dass alle sachlichen, insbesondere räumlichen Voraussetzungen für die Durchführung des psychologischen Eignungstests vollständig entsprechend § 11 Absatz 1 am
- Dezember 2022 vorliegen.2.Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 der Seelotseignungsverordnung ist dessen § 3 ab dem ersten Tag des Monats anzuwenden, der auf den Monat folgt, in dem die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen vorliegen. Dieser Tag ist der
- Januar 2023.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.