Diese Anordnung bestimmt die zuständige Stelle für bestimmte Berufsausbildungsverhältnisse beim Julius Kühn-Institut.
O 2015-062015-06-03BGBl I2015, 914Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 12.6.2015 +++)
O 2015-06EingangsformelNach § 73 Absatz 1 Nummer 2 des Berufsbildungsgesetzes vom
O 2015-06§ 1Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse beim Julius Kühn-Institut in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.
O 2015-06§ 2Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.