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Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin besteht.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BTEpiFortbestBek2021-03-26BGBl I2021, 397Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (+++ Textnachweis ab: 30.3.2021 +++) BTEpiFortbestBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner

  1. Sitzung am
  2. März 2021 beschlossen (Plenarprotokoll 19/215, S. 27052 (C)): Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am
  3. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum
  4. März 2020 festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am
  5. November 2020 festgestellt hat, fortbesteht. BTEpiFortbestBekSchlussformelBundesministerium für Gesundheit

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.