Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin besteht.
Was es regelt
- Es regelt die Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage.
- Es bezieht sich auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Wen es betrifft
- Den Deutschen Bundestag.
- Die Bundesrepublik Deutschland.
Eckpunkte
- Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2021 beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.
- Diese Lage wurde ursprünglich am 25. März 2020 festgestellt und trat am 28. März 2020 in Kraft.
- Das Fortbestehen dieser Lage wurde bereits am 18. November 2020 festgestellt.
Gesetzestext
BTEpiFortbestBek2021-03-26BGBl I2021, 397Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (+++ Textnachweis ab: 30.3.2021 +++) BTEpiFortbestBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner
- Sitzung am
- März 2021 beschlossen (Plenarprotokoll 19/215, S. 27052 (C)): Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am
- März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum
- März 2020 festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am
- November 2020 festgestellt hat, fortbesteht. BTEpiFortbestBekSchlussformelBundesministerium für Gesundheit
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