Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Kurz gesagt
Dieses Gesetz ist eine Bekanntmachung des Deutschen Bundestages, die feststellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 weiterhin besteht.
Was es regelt
- Es regelt die Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage.
- Es bezieht sich auf die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Wen es betrifft
- Den Deutschen Bundestag.
- Die Bundesrepublik Deutschland.
Eckpunkte
- Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2021 beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.
- Diese Lage wurde ursprünglich am 25. März 2020 festgestellt und trat am 28. März 2020 in Kraft.
- Das Fortbestehen dieser Lage wurde bereits am 18. November 2020 festgestellt.
Gesetzestext
Gesetzestext
BTEpiFortbestBek2021-03-26BGBl I2021, 397Bekanntmachung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (+++ Textnachweis ab: 30.3.2021 +++) BTEpiFortbestBek(XXXX)Der Deutsche Bundestag hat in seiner
- Sitzung am
- März 2021 beschlossen (Plenarprotokoll 19/215, S. 27052 (C)): Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Deutsche Bundestag am
- März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum
- März 2020 festgestellt hat und deren Fortbestehen der Deutsche Bundestag am
- November 2020 festgestellt hat, fortbesteht. BTEpiFortbestBekSchlussformelBundesministerium für Gesundheit