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Gesetz zu dem Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durch

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt die soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Quebec. Es setzt Abkommen und Vereinbarungen in nationales Recht um.

Was es regelt

  • Ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada vom 14. November 1985.
  • Eine Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens.
  • Eine Vereinbarung über Soziale Sicherheit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec vom 14. Mai 1987.
  • Eine Durchführungsvereinbarung zu der Vereinbarung mit Quebec.

Wen es betrifft

  • Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas.
  • Bürger der Bundesrepublik Deutschland und Quebecs.

Eckpunkte

  • Das Gesetz bezieht sich auf ein Abkommen vom 14. November 1985 mit Kanada.
  • Es bezieht sich auch auf eine Vereinbarung vom 14. Mai 1987 mit Quebec.
  • Die Vereinbarung mit Quebec und die zugehörige Durchführungsvereinbarung wurden am 1. April 2014 durch neuere Vereinbarungen vom 20. April 2010 ersetzt.
  • Der Textnachweis des Gesetzes beginnt ab dem 20. Januar 1988.
Gesetzestext
Gesetzestext

SozSichAbk1985RVbgDVbgCANG1988-01-12BGBl II1988, 26Gesetz zu dem Abkommen vom

  1. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens sowie zu der Vereinbarung vom
  2. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzuSonstBzgl. der Vereinbarung vom
  3. Mai 1987 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Quebec über Soziale Sicherheit und der Durchführungsvereinbarung hierzu ersetzt mit Inkrafttreten der Vereinbarung v. 20.4.2010 und der Durchführungsvereinbarung hierzu (2011 II 18, 19) am 1.4.2014 gem. Bek. v. 8.7.2015 II 1040 (+++ Textnachweis ab:
  4. 1.1988 +++)

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.