Diese Verordnung ändert die bestehende Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes.
(+++ Textnachweis ab: 22. 3.1990 +++)
EingangsformelAuf Grund des § 80b des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
-
-
Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag.
(weggefallen)-
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.