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Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Kurz gesagt

Diese Verordnung ändert die Formulare, die im gerichtlichen Mahnverfahren bei Arbeitsgerichten verwendet werden.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

AGMahnVordrVÄndV2001-03-07BGBl I2001, 363Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (+++ Textnachweis ab:

  1. 4.2001 +++) AGMahnVordrVÄndVEingangsformelAuf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom
  2. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: AGMahnVordrVÄndVArt 1- AGMahnVordrVÄndVArt 2ÜberleitungsvorschriftFür das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist. AGMahnVordrVÄndVArt 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am
  3. April 2001 in Kraft. AGMahnVordrVÄndVSchlussformelDer Bundesrat hat zugestimmt.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.