Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste.
Was er regelt
- Die Genehmigung von Satzungsänderungen des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste.
- Die Veröffentlichung der neuen Satzungsfassung.
Wen er betrifft
- Das Ordenskapitel des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste.
- Der Bundespräsident und der Bundesminister des Innern.
Eckpunkte
- Das Ordenskapitel hat am 27. Juni 1963 und am 4. Juni 1969 Satzungsänderungen beschlossen.
- Die Genehmigung der Satzungsänderungen erfolgt nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses vom 4. Juli 1958.
- Die neue Fassung der Satzung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Gesetzestext
PMeriteSaÄndErl1969-06-30BGBl I1969, 814Erlaß über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le merite für Wissenschaften und Künste (+++ Textnachweis ab:
- 7.1969 +++) PMeriteSaÄndErl(XXXX)Das Ordenskapitel des Ordens Pour le merite für Wissenschaften und Künste hat am
- Juni 1963 und am
- Juni 1969 Änderungen der Satzung des Ordens beschlossen.Nach Artikel 6 Abs. 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom
- Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderungen. Die neue Fassung der Satzung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht. PMeriteSaÄndErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Bundesminister des Innern
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