Diese Bekanntmachung legt fest, dass das Zeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen nicht als Warenzeichen eingetragen werden darf.
WBek1973-07-25BGBl I1973, 912Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 2. 8.1973 +++)
WBekSchlussformelDer Bundesminister der Justiz
WBekAnlageFundstelle: BGBl. I 1973, 912)Zeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.