Dieses Gesetz dient dazu, die Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen zu sichern. Es hebt frühere Anordnungen zur Neutralität auf.
G1986-05-15BGBl I1986, 740Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen (+++ Textnachweis ab: 24.5.1986 +++)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
GArt 1-
Die Neutralitäts-Anordnung vom
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.