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Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist die vierte Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und regelt hauptsächlich die Bestimmung von Ortsmittelpunkten für den Güterkraftverkehr.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

📄 Gesetzestext
GüKGÄndG 41961-08-01BGBl I1961, 1157Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 1. 1.1964 +++) GüKGÄndG 4Art 1- GüKGÄndG 4Art 2Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind. GüKGÄndG 4Art 3Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. GüKGÄndG 4Art 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.