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Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Kurz gesagt

Dieses Gesetz ist die vierte Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und regelt hauptsächlich die Bestimmung von Ortsmittelpunkten für den Güterkraftverkehr.

Was es regelt

  • Die Gültigkeit bereits bestimmter Ortsmittelpunkte.
  • Die Notwendigkeit einer Neubestimmung von Ortsmittelpunkten unter bestimmten Umständen.
  • Die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Land Berlin.

Wen es betrifft

  • Landesverkehrsbehörden.
  • Akteure im Güterkraftverkehr, die von der Bestimmung von Ortsmittelpunkten betroffen sind.

Eckpunkte

  • Ortsmittelpunkte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes von Landesverkehrsbehörden bestimmt wurden, gelten weiterhin als gültig.
  • Eine Neubestimmung dieser Ortsmittelpunkte ist erforderlich, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes übereinstimmen.
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin.
  • Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetzestext
Gesetzestext
Obsah (4)Art 1Art 2Art 3Art 4

Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1964 +++)

Art 1

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Art 2

Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes von den Landesverkehrsbehörden bestimmten Ortsmittelpunkte gelten als auf Grund des § 2 Abs. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes bestimmt. Sie sind neu zu bestimmen, wenn sie nicht mit § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes vereinbar sind.

Art 3Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs.

1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Art 4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.