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Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette

Kurz gesagt

Dieser Erlass stiftet die Zelter-Plakette als Auszeichnung für Chorvereinigungen. Die Plakette wird für besondere Verdienste um die Chormusik, das deutsche Volkslied und die Förderung des kulturellen Lebens verliehen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

ZelterPlErl1956-08-07BGBl I1956, 740Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)(+++ Hinweis: Zu den Richtlinien vgl. BGBl I 1956, 740 (ZelterPlRL 1134-3-1) +++)Erlass im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 8 Anordnung v. 23.1.1957 I 1 ZelterPlErl(XXXX)

(1)Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die Zelter-Plakette.
(2)Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt. ZelterPlErlSchlußformelDer Bundespräsident Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Der Bundesminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.