Diese Bekanntmachung macht amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekannt, die in Ungarn für Edelmetallprodukte eingeführt wurden.
HUNBek1967-10-30BGBl I1967, 1122Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 10.11.1967 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
AnlageUngarische Prüf- und Gewährzeichen(Fundstelle: BGBl. I 1967, 1123 - 1124)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.