Diese Bekanntmachung regelt, dass bestimmte Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen der Arabischen Fernmeldesatellitenorganisation "ARABSAT" nicht als Warenzeichen eingetragen werden dürfen.
ARABSATBek1983-11-30BGBl I1983, 1416Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 9.12.1983 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
Anlage(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,Fundstelle: BGBl. I 1983, 1416)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.