Diese Bekanntmachung macht ein bestimmtes Gewährzeichen öffentlich bekannt, das in Algerien für Weinbauerzeugnisse verwendet wird.
DZABek1972-12-18BGBl I1973, 3Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (+++ Textnachweis ab: 6. 1.1973 +++)
SchlussformelDer Bundesminister der Justiz
AnlageFundstelle: BGBl. I 1973, 3)Gewährzeichen des Algerischen "Institut de la Vigne et du Vin"
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.