Kurz gesagt
Dieser Erlass genehmigt Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste, die vom Ordenskapitel beschlossen wurden.
Was es regelt
- Die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste.
- Die Veröffentlichung der Neufassung der Satzung.
Wen es betrifft
- Das Ordenskapitel des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste.
- Der Bundespräsident.
Eckpunkte
- Das Ordenskapitel hat am 30. Mai 2010 Änderungen der Satzung beschlossen.
- Die Satzungsänderungen werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 eines Erlasses vom 4. Juli 1958 genehmigt.
- Die Neufassung der Satzung wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Gesetzestext
PMeriteSaÄndErl 20102010-09-23BGBl I2010, 1390Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste (+++ Textnachweis ab: 12.10.2010 +++) PMeriteSaÄndErl 2010(XXXX)Das Ordenskapitel des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste hat am
- Mai 2010 Änderungen der Satzung des Ordens beschlossen. Nach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen vom
- Juli 1958 (BGBl. I S. 422) genehmige ich die Satzungsänderungen. Die Neufassung der Satzung wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht. PMeriteSaÄndErl 2010SchlussformelDer Bundespräsident
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